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Allgemeines
Stand: September 2014, Angaben in m
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an
oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht
zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht
verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflä-
chengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können
mit einemBußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro
geahndet werden.
Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlust
mindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwen-
dung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder
angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln)
weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels
in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundes-
anstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstruktur
anteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a
vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung,
als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an
Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Generell gilt: Abdrift in Saumstrukturen vermeiden.
Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte
Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden
sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden,
bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung imMulch- oder Direktsaatverfahren
erfolgt.
Produkt
NT Auflagen Nr.
Abstand zu Saumstrukturen
ohne Drift-
minderung
mit Driftminderung
50%
75%
90%
Ariane C
NT 103
20
20
20
0
Broadway
NT 102
20
20
0
0
NT 101
20
0
0
0
Caramba
0
0
0
0
Champion &
Diamant
Champion
0
0
0
0
Diamant
0
0
0
0
Dominator 480 TF
NT 101
20
0
0
0
Effigo
NT 101
20
0
0
0
Gallant Super
0
0
0
0
NT 101
20
0
0
0
Lontrel 720 SG
NT 101
20
0
0
0
NT 102
20
20
0
0
Primus Perfect
NT 103
20
20
20
0
Ranger
NT 103
20
20
20
0
0
0
0
0
Schaumstopp
Simplex
NT 101
20
0
0
0
0
0
0
0
Starane XL
NT 101
20
0
0
0